Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermittlung von Schädlingsbekämpfungs-Leistungen durch Kammerjäger Hartmann – Stand: August 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Vermittlungsvertrag zwischen Kammerjäger Hartmann, Mühlenstr. 8a, 14167 Berlin (nachfolgend „Vermittler") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber").
Gegenstand dieser AGB ist ausschließlich die Vermittlung des Kontakts zwischen dem Auftraggeber und einem selbständigen Leistungserbringer – nicht die Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen. Kammerjäger Hartmann vermittelt Aufträge an selbständige Fachbetriebe. Der Vertrag über die Durchführung kommt zwischen Ihnen und dem ausführenden Betrieb zustande —
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Vermittler stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Vermittler sucht auf Grundlage der Anfrage des Auftraggebers einen für die geschilderte Situation geeigneten selbständigen Leistungserbringer und benennt diesen dem Auftraggeber. Damit ist die Vermittlungsleistung erbracht.
Der Vertrag über die Durchführung der Schädlingsbekämpfung kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Leistungserbringer zustande. Der Leistungserbringer stimmt Termin und Leistungsumfang unmittelbar mit dem Auftraggeber ab und führt die Arbeiten eigenverantwortlich, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung durch.
Der Vermittler schuldet keine Bekämpfungsleistung. Er ist weder Vertragspartner für die Ausführung noch Erfüllungsgehilfe des Leistungserbringers und erbringt selbst keine Schädlingsbekämpfung.
Der Ablauf ist fünfstufig: (1) Der Auftraggeber stellt eine Anfrage. (2) Der Vermittler vermittelt einen geeigneten selbständigen Leistungserbringer. (3) Der Leistungserbringer stimmt Termin und Leistungsumfang mit dem Auftraggeber ab. (4) Der Leistungserbringer führt die Arbeiten eigenverantwortlich durch. (5) Der Vertrag über die Durchführung besteht zwischen Auftraggeber und Leistungserbringer.
Die Leistung des Vermittlers umfasst ausschließlich:
Begutachtung, Befundaufnahme, die Bekämpfung von Schadorganismen, der Einsatz mechanischer, biologischer oder chemischer Methoden einschließlich zugelassener Biozide gemäß EU-Biozidverordnung (EU) Nr. 528/2012, die Beratung vor Ort sowie die Dokumentation sind nicht Gegenstand der Vermittlungsleistung. Diese Leistungen erbringt ausschließlich der vermittelte Leistungserbringer in eigener fachlicher Verantwortung und auf Grundlage seiner eigenen Sachkunde und Zulassungen.
Der Vermittler wählt die Leistungserbringer mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns aus und achtet dabei insbesondere auf Fachkunde, erforderliche Nachweise und Zuverlässigkeit. Eine darüber hinausgehende Verantwortung für die Ausführung der Arbeiten übernimmt der Vermittler nicht.
Der Vermittler ist berechtigt, aus Kapazitäts-, Termin- oder Gebietsgründen einen anderen fachlich geeigneten Leistungserbringer zu benennen. Der Auftraggeber wird hierüber rechtzeitig in Textform informiert. Dem Auftraggeber entstehen durch die Vermittlung als solche keine gesonderten Kosten.
Der Vermittlungsvertrag zwischen Auftraggeber und Vermittler kommt zustande durch:
Ein gesonderter Vertrag über die Durchführung der Schädlingsbekämpfung kommt hiervon unabhängig ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Leistungserbringer zustande, in der Regel durch die Terminabstimmung und die Vereinbarung des Leistungsumfangs zwischen diesen beiden Parteien.
Angaben des Vermittlers zu Leistungen, Verfügbarkeiten und Preisen sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben ist.
Alle vom Vermittler genannten oder auf der Website ausgewiesenen Preise sind unverbindliche Richtpreise. Sie dienen der ersten Orientierung und beruhen auf Erfahrungswerten für typische Befallssituationen. Sie stellen kein Angebot dar und sind für den Leistungserbringer nicht bindend.
Der verbindliche Preis wird ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und dem Leistungserbringer vereinbart. Der Leistungserbringer nennt den verbindlichen Preis nach Besichtigung bzw. Beurteilung der konkreten Situation vor Ort. Abweichungen vom Richtpreis nach oben oder unten sind möglich, insbesondere bei Befallsumfang, Objektgröße, Zugänglichkeit, Aufwand und erforderlichen Folgeterminen.
Der Vermittler ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Umsatzsteuerliche Angaben des Leistungserbringers richten sich nach dessen eigenen Verhältnissen und werden von diesem mitgeteilt.
Die Vergütung für die Durchführung steht dem Leistungserbringer zu. Der Vermittler ist vom Leistungserbringer bevollmächtigt, diese Vergütung im Namen und für Rechnung des Leistungserbringers entgegenzunehmen (Inkassovollmacht). Die Zahlung des Auftraggebers an den Vermittler hat befreiende Wirkung gegenüber dem Leistungserbringer.
Die Rechnung wird im Namen des Leistungserbringers ausgestellt und weist diesen als leistenden Unternehmer aus. Umsatzsteuerliche Angaben richten sich nach den Verhältnissen des Leistungserbringers.
Zur Verfügung stehen in der Regel:
Welche Zahlungsart im Einzelfall möglich ist und wann der Betrag fällig wird, teilt der Vermittler bei der Vermittlung mit. Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
Einwendungen gegen Grund oder Höhe der Forderung sind gegenüber dem Leistungserbringer als Gläubiger geltend zu machen; der Vermittler nimmt die Zahlung lediglich entgegen.
Bei besonders aufwändigen Aufträgen kann vor Leistungsbeginn eine Anzahlung von bis zu 50 % des vereinbarten Gesamtpreises verlangt werden. Auch hierüber wird der Auftraggeber bei der Vermittlung informiert.
Rechnungsbeträge sind mit Fälligkeit ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug können Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz berechnet werden.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(1) Kostenlose Stornierung oder Verschiebung
Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Termin kostenlos stornieren oder verschieben, sofern die Stornierung bzw. Verschiebung spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin beim Vermittler oder beim Leistungserbringer eingeht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung/Verschiebung.
(2) Pauschalierte Aufwandsentschädigungen
Bei kurzfristigeren Änderungen oder Nichterscheinen fallen folgende pauschalierte Aufwandsentschädigungen an:
Die Zeitfenster überschneiden sich nicht; maßgeblich ist der zeitliche Abstand zwischen dem Eingang der Mitteilung und dem vereinbarten Termin. Je Termin fällt höchstens eine dieser Pauschalen an. Wird ein bereits verschobener Termin erneut verschoben oder abgesagt, fällt die Pauschale für den neuen Termin erneut an.
Die Gebühren decken den entstandenen Aufwand pauschal ab (insbesondere Disposition, Routenplanung, ggf. Anfahrt/Wartezeit am Einsatzort, ausgefallener Termin-Slot). Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Höhere tatsächliche Schäden bleiben unberührt.
(3) Ausnahmen
Die Gebühren entfallen, wenn der Auftraggeber das verspätete Absagen, Verschieben oder Nichterscheinen nachweislich nicht zu vertreten hat (z. B. nachgewiesener Notfall, Erkrankung mit ärztlichem Attest, vom Vermittler oder vom Leistungserbringer verschuldete Terminversäumnis, höhere Gewalt).
(4) Karten-Einzugsermächtigung (Stripe Setup)
Mit der Online-Buchung und der dortigen Hinterlegung einer Zahlungskarte über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland) erteilt der Auftraggeber eine Karten-Einzugsermächtigung für sämtliche in Absatz (2) genannten Pauschalen. Die Karte wird bei der Buchung ausschließlich autorisiert und gespeichert — eine Belastung erfolgt nicht. Eine Abbuchung erfolgt erst dann, wenn (a) eine Gebühr nach Absatz (2) tatsächlich anfällt oder (b) der Auftraggeber der Belastung für die erbrachte Leistung ausdrücklich oder konkludent zustimmt. Der Auftraggeber wird über jede tatsächliche Abbuchung umgehend per E-Mail informiert und erhält jeweils eine ordnungsgemäße Rechnung. Die Karten-Daten werden vom Vermittler nicht gespeichert; die Speicherung erfolgt PCI-DSS-konform ausschließlich beim Zahlungsdienstleister Stripe. Die Einzelheiten der Abrechnung der eigentlichen Leistung werden bei der Vermittlung mitgeteilt.
(5) Vorkasse und Anzahlungen
Bei besonders aufwändigen Aufträgen, bei Erstkunden ohne hinterlegte Karte oder bei gesondert vereinbarten Konstellationen kann eine Vorkasse-Rechnung oder eine Anzahlung verlangt werden. Anzahlungs- und Vorkasse-Rechnungen werden per E-Mail mit einem Stripe-Zahlungslink übermittelt und sind binnen sieben (7) Tagen zu begleichen. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus der Terminbestätigung oder dem Angebot des Leistungserbringers; die Einzelheiten der Abrechnung werden bei der Vermittlung mitgeteilt.
(6) Form der Mitteilung
Die Stornierung bzw. Verschiebung hat schriftlich per E-Mail (info@kammer-jaeger.com), über den in der Termin-Bestätigungs-Mail bereitgestellten Termin-Link, per WhatsApp (+49 163 4455364) oder telefonisch (030 75435442) zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs.
(7) Widerspruch und Nachweis
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die genannten Pauschalen vorsehen. In diesem Fall wird der abgebuchte Betrag entsprechend zurückerstattet. Wendet der Auftraggeber gegen eine berechtigte Belastung ein, hat er sich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Abbuchungs-Mitteilung schriftlich (per E-Mail oder Post) zu melden.
Gegenüber dem Vermittler ist der Auftraggeber verpflichtet, bei der Anfrage vollständige und zutreffende Angaben zu Art des Befalls, Objekt, Adresse und Erreichbarkeit zu machen, damit ein geeigneter Leistungserbringer benannt werden kann.
Gegenüber dem vermittelten Leistungserbringer ist der Auftraggeber verpflichtet, diesen bei der Durchführung der Arbeiten angemessen zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere:
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und wird dadurch die Durchführung erschwert oder unmöglich gemacht, hat der Leistungserbringer das Recht, die Arbeiten zu unterbrechen oder zu beenden. Bereits entstandene Kosten trägt der Auftraggeber.
(1) Gewährleistungsschuldner. Ansprüche aus der Durchführung der Schädlingsbekämpfung – insbesondere Gewährleistungs- und Mängelansprüche – bestehen ausschließlich gegenüber dem Leistungserbringer, nicht gegenüber dem Vermittler. Der Vermittler schuldet allein die Vermittlung eines geeigneten Leistungserbringers. Die nachfolgenden Absätze (2) bis (6) gelten im Verhältnis zwischen Auftraggeber und Leistungserbringer.
(2) Art der geschuldeten Leistung. Der Leistungserbringer erbringt Schädlingsbekämpfungs- und Beratungsleistungen als Dienstleistung. Geschuldet ist die fachgerechte, dem anerkannten Stand der Technik entsprechende Durchführung der vereinbarten Maßnahme mit zugelassenen Mitteln und der gebotenen Sorgfalt – nicht jedoch der Eintritt eines bestimmten Bekämpfungserfolgs. Ein über die ordnungsgemäße Durchführung hinausgehender Erfolg, insbesondere die vollständige oder dauerhafte Beseitigung des Befalls, ist ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand und wird nicht geschuldet.
(3) Keine Erfolgsgarantie. Bei Schädlingen handelt es sich um lebende Organismen. Ihr Verhalten, ihre Populationsdichte, mögliche Resistenzen sowie ein Nachzug oder eine Neubesiedlung von außen sind nicht vollständig vorhersehbar und liegen außerhalb des Einflussbereichs des Leistungserbringers. Der Erfolg einer Maßnahme hängt zudem wesentlich von der Mitwirkung des Auftraggebers (§ 7) sowie von baulichen, hygienischen und äußeren Gegebenheiten ab. Weder der Leistungserbringer noch der Vermittler übernehmen daher eine Garantie oder Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Bekämpfungserfolgs, für eine vollständige Beseitigung des Befalls oder für dauerhafte Befallsfreiheit.
(4) Kein Mangel bei fortbestehendem oder erneutem Befall. Ein erneutes Auftreten von Schädlingen, ein Fortbestehen des Befalls oder das Ausbleiben eines vollständigen Bekämpfungserfolgs stellen für sich genommen keinen Mangel der Leistung dar, sofern die Maßnahme fachgerecht durchgeführt wurde. Sie begründen insbesondere keinen Anspruch auf eine kostenlose Nachbehandlung, auf Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Eine etwaige weitere Behandlung stellt eine eigenständige Leistung dar, die gesondert beauftragt und vergütet wird.
(5) Mängelrechte bei nicht fachgerechter Durchführung. Unberührt bleiben die Rechte des Auftraggebers gegenüber dem Leistungserbringer, wenn die Leistung nachweislich nicht fachgerecht oder nicht mit der vereinbarten Sorgfalt ausgeführt wurde. In diesem Fall ist der Leistungserbringer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die zwingenden gesetzlichen Rechte von Verbrauchern werden durch die vorstehenden Regelungen nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
(6) Mängelanzeige. Mängelansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber auftretende Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung, schriftlich gegenüber dem Leistungserbringer anzeigt und ihm Gelegenheit zur Prüfung vor Ort gibt. Eine Mitteilung an den Vermittler (z. B. per E-Mail an info@kammer-jaeger.com) genügt zur Fristwahrung; der Vermittler leitet sie an den Leistungserbringer weiter, wird dadurch aber nicht selbst Anspruchsgegner.
(1) Haftung nur für die Vermittlung. Der Vermittler haftet für die sorgfältige Auswahl des Leistungserbringers sowie für die ordnungsgemäße Erbringung seiner eigenen Vermittlungsleistung. Für die Ausführung der Schädlingsbekämpfung und für dabei entstehende Schäden haftet ausschließlich der Leistungserbringer, der die Arbeiten eigenverantwortlich durchführt. Der Leistungserbringer ist weder Erfüllungsgehilfe noch Verrichtungsgehilfe des Vermittlers.
(2) Umfang. Der Vermittler haftet für Schäden, die durch ihn oder seine Mitarbeiter vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, unbeschränkt.
(3) Einfache Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermittler nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Eine darüber hinausgehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
(4) Zwingende Haftung. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, nicht bei der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie nicht bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz. Insoweit bleibt die gesetzliche Haftung unberührt.
Die im Rahmen der Anfrage und der Vermittlung erhobenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Bearbeitung der Anfrage, zur Vermittlung und – soweit gesetzlich erforderlich – zur Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten verwendet.
Zur Durchführung der Vermittlung werden die für die Kontaktaufnahme und Terminabstimmung erforderlichen Daten (insbesondere Name, Anschrift des Objekts, Telefonnummer und Beschreibung des Anliegens) an den vermittelten Leistungserbringer weitergegeben. Eine darüber hinausgehende Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung nur, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Der Vermittler behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuell gültige Fassung ist auf der Website abrufbar.