Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kammerjäger Hartmann – Stand: Juli 2026
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Kammerjäger Hartmann, Oranienstraße 183-184, 10999 Berlin (nachfolgend „Auftragnehmer") und dem Kunden (nachfolgend „Auftraggeber") über die Durchführung von Schädlingsbekämpfungsmaßnahmen und damit verbundenen Dienstleistungen.
Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
Der Auftragnehmer erbringt Leistungen im Bereich der professionellen Schädlingsbekämpfung, insbesondere:
Die konkret zu erbringende Leistung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder der Auftragsbestätigung. Je nach Art des Schädlings und Befallssituation kann der Ablauf variieren – von einer direkten Sofortmaßnahme bis hin zu einem Vor-Ort-Termin mit anschließendem Angebot.
Ein Vertrag kommt zustande durch:
Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich eine Bindungsfrist angegeben ist.
Der Auftragnehmer ist Kleinunternehmer im Sinne von § 19 UStG. Die ausgewiesenen Preise verstehen sich daher als Bruttopreise ohne Umsatzsteuer.
Folgende Zahlungsarten werden angeboten:
Rechnungsbeträge sind mit Fälligkeit ohne Abzug zu zahlen. Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen.
Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderungen rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.
(1) Kostenlose Stornierung oder Verschiebung
Der Auftraggeber kann einen vereinbarten Termin kostenlos stornieren oder verschieben, sofern die Stornierung bzw. Verschiebung spätestens 48 Stunden vor dem vereinbarten Termin beim Auftragnehmer eingeht. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs der Stornierung/Verschiebung beim Auftragnehmer.
(2) Pauschalierte Aufwandsentschädigungen
Bei kurzfristigeren Änderungen oder Nichterscheinen fallen folgende pauschalierte Aufwandsentschädigungen an:
Die Gebühren decken den entstandenen Aufwand pauschal ab (insbesondere Disposition, Routenplanung, ggf. Anfahrt/Wartezeit am Einsatzort, ausgefallener Termin-Slot). Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden nicht oder in geringerer Höhe entstanden ist. Höhere tatsächliche Schäden bleiben unberührt.
(3) Ausnahmen
Die Gebühren entfallen, wenn der Auftraggeber das verspätete Absagen, Verschieben oder Nichterscheinen nachweislich nicht zu vertreten hat (z. B. nachgewiesener Notfall, Erkrankung mit ärztlichem Attest, vom Auftragnehmer verschuldete Terminversäumnis, höhere Gewalt).
(4) Karten-Einzugsermächtigung (Stripe Setup)
Mit der Online-Buchung und der dortigen Hinterlegung einer Zahlungskarte über den Zahlungsdienstleister Stripe (Stripe Payments Europe Ltd., 1 Grand Canal Street Lower, Grand Canal Dock, Dublin, Irland) erteilt der Auftraggeber dem Auftragnehmer eine Karten-Einzugsermächtigung für sämtliche in Absatz (2) genannten Pauschalen sowie für die Abrechnung der eigentlichen Leistung. Die Karte wird bei der Buchung ausschließlich autorisiert und gespeichert — eine Belastung erfolgt nicht. Eine Abbuchung erfolgt erst dann, wenn (a) eine Gebühr nach Absatz (2) tatsächlich anfällt oder (b) der Auftraggeber der Belastung für die erbrachte Leistung ausdrücklich oder konkludent zustimmt. Der Auftraggeber wird über jede tatsächliche Abbuchung umgehend per E-Mail informiert und erhält jeweils eine ordnungsgemäße Rechnung. Die Karten-Daten werden vom Auftragnehmer nicht gespeichert; die Speicherung erfolgt PCI-DSS-konform ausschließlich beim Zahlungsdienstleister Stripe.
(5) Vorkasse und Anzahlungen
Bei besonders aufwändigen Aufträgen, bei Erstkunden ohne hinterlegte Karte oder bei mit dem Auftraggeber gesondert vereinbarten Konstellationen ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Vorkasse-Rechnung oder eine Anzahlung zu verlangen. Anzahlungs- und Vorkasse-Rechnungen werden per E-Mail mit einem Stripe-Zahlungslink übermittelt und sind binnen sieben (7) Tagen zu begleichen. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus der Auftragsbestätigung oder dem Angebot.
(6) Form der Mitteilung
Die Stornierung bzw. Verschiebung hat schriftlich per E-Mail (info@kammer-jaeger.com), über den vom Auftragnehmer in der Termin-Bestätigungs-Mail bereitgestellten Termin-Link oder telefonisch (030 75435442) zu erfolgen. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingangs beim Auftragnehmer.
(7) Widerspruch und Nachweis
Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Auftragnehmer kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist, als die genannten Pauschalen vorsehen. In diesem Fall ist der Auftragnehmer verpflichtet, den abgebuchten Betrag entsprechend zurückzuerstatten. Wendet der Auftraggeber gegen eine berechtigte Belastung ein, hat er sich innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Abbuchungs-Mitteilung schriftlich (per E-Mail oder Post) zu melden.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer bei der Durchführung der Leistungen angemessen zu unterstützen. Dazu gehört insbesondere:
Kommt der Auftraggeber seinen Mitwirkungspflichten nicht nach und wird dadurch die Leistungserbringung erschwert oder unmöglich gemacht, hat der Auftragnehmer das Recht, den Auftrag zu unterbrechen oder zu beenden. Bereits entstandene Kosten trägt der Auftraggeber.
(1) Art der geschuldeten Leistung. Der Auftragnehmer erbringt Schädlingsbekämpfungs- und Beratungsleistungen als Dienstleistung. Geschuldet ist die fachgerechte, dem anerkannten Stand der Technik entsprechende Durchführung der vereinbarten Maßnahme mit zugelassenen Mitteln und der gebotenen Sorgfalt – nicht jedoch der Eintritt eines bestimmten Bekämpfungserfolgs. Ein über die ordnungsgemäße Durchführung hinausgehender Erfolg, insbesondere die vollständige oder dauerhafte Beseitigung des Befalls, ist ausdrücklich nicht Vertragsgegenstand und wird nicht geschuldet.
(2) Keine Erfolgsgarantie. Bei Schädlingen handelt es sich um lebende Organismen. Ihr Verhalten, ihre Populationsdichte, mögliche Resistenzen sowie ein Nachzug oder eine Neubesiedlung von außen sind nicht vollständig vorhersehbar und liegen außerhalb des Einflussbereichs des Auftragnehmers. Der Erfolg einer Maßnahme hängt zudem wesentlich von der Mitwirkung des Auftraggebers (§ 6) sowie von baulichen, hygienischen und äußeren Gegebenheiten ab. Der Auftragnehmer übernimmt daher keine Garantie und keine Gewähr für den Eintritt eines bestimmten Bekämpfungserfolgs, für eine vollständige Beseitigung des Befalls oder für dauerhafte Befallsfreiheit.
(3) Kein Mangel bei fortbestehendem oder erneutem Befall. Ein erneutes Auftreten von Schädlingen, ein Fortbestehen des Befalls oder das Ausbleiben eines vollständigen Bekämpfungserfolgs stellen für sich genommen keinen Mangel der Leistung dar, sofern die Maßnahme fachgerecht durchgeführt wurde. Sie begründen insbesondere keinen Anspruch auf eine kostenlose Nachbehandlung, auf Nachbesserung, Minderung, Rücktritt oder Schadensersatz. Eine etwaige weitere Behandlung stellt eine eigenständige Leistung dar, die gesondert beauftragt und vergütet wird.
(4) Mängelrechte bei nicht fachgerechter Durchführung. Unberührt bleiben die Rechte des Auftraggebers, wenn die Leistung nachweislich nicht fachgerecht oder nicht mit der vereinbarten Sorgfalt ausgeführt wurde. In diesem Fall ist der Auftragnehmer im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Nacherfüllung berechtigt und verpflichtet. Die zwingenden gesetzlichen Rechte von Verbrauchern werden durch die vorstehenden Regelungen nicht ausgeschlossen oder beschränkt.
(5) Mängelanzeige. Mängelansprüche setzen voraus, dass der Auftraggeber auftretende Mängel unverzüglich, spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Feststellung, schriftlich (z. B. per E-Mail an info@kammer-jaeger.com) anzeigt und dem Auftragnehmer Gelegenheit zur Prüfung vor Ort gibt.
Der Auftragnehmer haftet für Schäden, die durch ihn, seine Mitarbeiter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden, unbeschränkt.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und nur in Höhe des bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens. Eine darüber hinausgehende Haftung für einfache Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie bei Ansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz.
Die im Rahmen der Vertragsanbahnung und -abwicklung erhobenen personenbezogenen Daten des Auftraggebers werden ausschließlich zur Auftragsabwicklung und – soweit gesetzlich erforderlich – zur Erfüllung steuerrechtlicher Pflichten verwendet. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht, es sei denn, dies ist zur Vertragserfüllung erforderlich oder gesetzlich vorgeschrieben.
Weitere Informationen zum Datenschutz finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Berlin. Gegenüber Verbrauchern gilt diese Regelung nur, sofern keine zwingenden gesetzlichen Vorschriften entgegenstehen.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
Der Auftragnehmer behält sich vor, diese AGB jederzeit zu ändern. Die jeweils aktuell gültige Fassung ist auf der Website abrufbar.