Kein Tag sieht aus wie der vorige. Morgens Ratten im Hinterhof, mittags ein Wespennest unter der Dachrinne, nachmittags eine Gastroküche, in der die Schaben zurück sind. Du fährst raus, schaust dir an, wo der Befall herkommt, und machst ihn weg — nicht die Symptome, die Ursache. Danach erklärst du dem Kunden in normalen Worten, was zu tun ist, damit es nicht wiederkommt.

Umfang
Vollzeit, Festanstellung
Einsatzgebiet
Berlin und Brandenburg
Beginn
ab sofort
Fahrzeug
wird gestellt

Was du bei uns machst

  • Befall ermitteln: Spuren lesen, Zugänge und Nistplätze finden, Ausmaß einschätzen
  • Bekämpfung planen und durchführen — Köder, Fallen, Sprühverfahren, Hitze, mechanische Abwehr
  • Monitoring aufbauen und bei Gewerbekunden regelmäßig kontrollieren
  • Bauliche Schwachstellen erkennen und abdichten, damit der Befall nicht zurückkommt
  • Einsätze dokumentieren — Befund, eingesetzte Mittel, Empfehlungen
  • Kunden verständlich beraten, auch wenn sie aufgebracht oder verunsichert sind
  • Rufbereitschaft im Wechsel mit den Kollegen

Was du mitbringen solltest

  • Du arbeitest gern selbständig und triffst Entscheidungen vor Ort, ohne jedes Mal anzurufen
  • Du kannst dich in Keller, Kriechgänge und auf Dächer bewegen und mit persönlicher Schutzausrüstung arbeiten
  • Du sprichst und schreibst Deutsch sicher genug für Sicherheitsunterweisungen, Betriebsanweisungen, Kundengespräche und Dokumentation
  • Führerschein Klasse B — du bist den ganzen Tag im Stadtgebiet unterwegs
  • Du bleibst sorgfältig, auch wenn es der fünfte Einsatz des Tages ist

Qualifikation — was rechtlich gilt

Schädlingsbekämpfung ist ein regulierter Beruf. Welche Qualifikation nötig ist, hängt davon ab, mit welchen Mitteln gearbeitet wird — deshalb hier ohne Umschweife, was wirklich vorgeschrieben ist:

  • Fachkunde nach § 15b Abs. 3 i. V. m. Anhang I Nr. 4.3 GefStoffV — für Schädlingsbekämpfungsmittel allgemein. Die lässt sich über Berufserfahrung und Schulungsmodule erwerben, eine Behördenprüfung ist dafür nicht nötig.
  • Sachkundenachweis nach § 15c Abs. 3 i. V. m. Anhang I Nr. 4.4 GefStoffV — nötig bei den stärker eingestuften Mitteln und überall dort, wo die Zulassung „geschulter berufsmäßiger Verwender" verlangt. Erworben wird er in einem behördlich anerkannten Lehrgang mit theoretischer und praktischer Prüfung; in Berlin ist das LAGetSi zuständig. Der Nachweis gilt sechs Jahre und wird durch einen anerkannten Fortbildungslehrgang um jeweils sechs Jahre verlängert.
  • Gleichgestellt sind der Abschluss als Schädlingsbekämpfer/in nach der Ausbildungsverordnung von 2004, die Prüfung „Geprüfter Schädlingsbekämpfer" sowie die alten Abschlüsse als Gehilfe oder Meister für Schädlingsbekämpfung. Wer einen davon hat, braucht keinen zusätzlichen Lehrgang — die Fortbildung wird aber auch dort fällig.
  • Befähigungsschein nach § 15d Abs. 4 GefStoffV — nur für Begasungen, und nur für die verantwortliche Person. Voraussetzung sind unter anderem ein Mindestalter von 18 Jahren und ein ärztliches Zeugnis nach § 7 Abs. 1 ArbMedVV. Diese Anforderung ergibt sich unmittelbar aus der Verordnung.
  • Rodentizide: Seit Mitte 2026 sind die gerinnungshemmenden Rattenmittel nur noch für sachkundige Anwender zugelassen. Für Rattenbekämpfung ist der Sachkundenachweis damit praktisch Pflicht.
  • § 18 IfSG: Bei behördlich angeordneten Maßnahmen gegen Gesundheitsschädlinge setzen wir ausschließlich die vom Umweltbundesamt anerkannten Mittel und Verfahren ein.
Du hast noch keine Sachkunde? Dann ist der Weg trotzdem offen. § 15c Abs. 4 GefStoffV erlaubt ausdrücklich, dass du die Arbeiten nach einer Unterweisung unter unmittelbarer und ständiger Aufsicht einer sachkundigen Person ausführst. Genau so fängst du bei uns an — und wir melden dich zum anerkannten Lehrgang an und zahlen ihn. Die späteren Auffrischungen übernehmen wir ebenfalls.

Was wir dir bieten

  • Festanstellung, unbefristet — keine Leiharbeit, keine Kettenverträge
  • Eigenes Fahrzeug mit Ausrüstung, die funktioniert, plus Schutzausstattung
  • Behördlich anerkannte Lehrgänge und alle Auffrischungen zahlen wir, inklusive Arbeitszeit
  • Arbeitsmedizinische Vorsorge veranlassen und bezahlen wir
  • Eine Ansprechperson, Entscheidungen am selben Tag, kein Konzernapparat
  • Einarbeitung an der Seite eines sachkundigen Kollegen, so lange wie es braucht
  • Rufbereitschaft wird zusätzlich vergütet und fair im Team verteilt

So bewirbst du dich

Schick uns eine kurze Mail — Name, Telefonnummer und in zwei Sätzen, was du bisher gemacht hast. Zeugnisse und Nachweise brauchen wir erst später. Wenn es passt, melden wir uns innerhalb von zwei Werktagen und laden dich zu einem Gespräch ein. Lieber telefonieren? Ruf einfach an.

Deine Unterlagen verwenden wir ausschließlich für dieses Bewerbungsverfahren und löschen sie spätestens sechs Monate nach dessen Abschluss. Näheres in unserer Datenschutzerklärung.